DBT forderte unbedingte Strafe

Der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen DBT hat sein Klagerecht geltend gemacht. Einmal mehr setzte er sich auch vor Gericht für die Rechte der Tiere ein und beteiligte sich am Verfahren um Tierquälerei zu ahnden. Es besteht kein Zweifel, dass die Tiere des Landwirtes in Madiswil stark vernachlässigt wurden. Die zentimeterdicken Mistbehänge führten zu schmerzhaften Entzündungen, was davon zeugt, dass die Fellpflege schlichtweg unterlassen wurde. In einem erbärmlichen Zustand befanden sich auch die Kleintiere. So war das Atmen im Zimmer, in dem der Hund eingesperrt war kaum mehr möglich und dieser litt zudem an so starkem Räudebefall, dass er stellenweise kein Fellhaar mehr aufwies, die Haut lederartig, aufgeschwollen war und tiefe Zerfurchungen zeigte. Der DBT verkennt nicht, dass die private Situation des Landwirtes nicht einfach sein mag. Er befindet sich jedoch nicht in einer völlig anderen Situation als andere, alleinstehende Jungbauern.
Angesichts der desolaten angetroffenen Zustände und den schweren Verfehlungen erachtete der DBT eine unbedingte und nicht bloss bedingte Geldstrafe als angemessen. In seinem Urteil vom 18.8.09 hat der Gerichtspräsident 1 des Gerichtskreis IV Aarwangen-Wangen den angeschuldigten Landwirt in fünf von sieben Anklagepunkten als schuldig befunden und ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagsätzen à Fr. 30.- bei einer Probezeit von 2 Jahren, einer Verbindungsbusse sowie zu einer Übertretungsbusse von Fr. 200.- verurteilt.
Der DBT hätte natürlich die Aussprechung einer unbedingten Strafe begrüsst. Die diesbezügliche Begründung des Gerichtspräsidenten ist jedoch ohne weiters nachvollziehbar. Insgesamt ist der DBT zufrieden, dass die begangenen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vom Gericht nicht als Bagatelle beurteilt und eine angemessene Strafe ausgesprochen wurde.