Der DBT hat erneut die Tierschutzanliegen als Privatkläger vertreten und sich in einem Verfahren beteiligt um Tierquälerei zu ahnden und gegen wiederholte Vergehen vorzugehen.
Am 21.8. 09 fand das gerichtliche Verfahren statt, der Angeklagte wurde für schuldig erklärt und zu einer unbedingten Busse verurteilt.
Dies ist ein grosser Erfolg für den DBT, endlich werden Tierschutzvergehen nicht mehr nur mit einem einfachen bedingten Strafmandat erledigt!