Tiere brauchen unseren Schutz. Deshalb: Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative!
Mit der Inkraftsetzung der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung am 1.1.2011 verliert der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen gemäss Absatz 2 seine Parteirechte, weil die Kantone zusätzliche Parteirechte nur noch anderen Behörden gewähren können. So wird mit relativ hoher Sicherheit unser Berner Vollzugsmodell abgeschafft – Tierquälerei soll aber weiterhin konsequent verfolgt und angemessen bestraft werden!
www.tierschutzanwalt.ch
