Fachveranstaltung: Tierschutzvollzug im Kanton Bern
Mittwoch 20. Oktober 2010 in der Expohalle in Thun
Dienstag 9. November 2010 im Worbenbad in Worben
Mittwoch 10. November 2010 im Saalbau in Kirchberg
jeweils 14.00 – 17.00 Uhr
Inhalt: Die Umsetzung des Tierschutzgesetzes ist Aufgabe des Kantons. Für den konkreten Gesetzesvollzug ist der Veterinärdienst zuständig. Die Kantonspolizei führt die nötigen Ermittlungen durch zur Aufklärung und Verfolgung von Verstössen. Je nach Fall sind die verschiedensten Behörden involviert wie Gemeinde, Regie-rungsstatthalter, Tierseuchenpolizei, Fleisch- und Lebensmittelkontrolle, die Wildhut und Private, zu denen auch die Tierschutzvereine gehören.
Vor diesem Hintergrund wird schnell klar, dass der Tierschutzvollzug eine komplexe Angelegenheit ist. Wer macht genau was? Wer ist in welchem Fall zuständig? Wer ist wann Ansprechstelle? Wer muss handeln? Dies nur einige Fragen, die den oft unklaren Situationsstand aufzeigen.
Ziel der Veranstaltung soll sein, dass allen die Abläufe klar sind und an den Schnittstellen die Zusammenarbeit reibungslos klappt.
In kurzen Referaten werden die verschiedenen Fachstellen die Abläufe und ihr jeweiliges Vorgehen darlegen, anschliessend folgt eine Diskussion anhand von konkreten Fällen.
Beim anschliessenden Apéro können persönliche Fragen noch direkt besprochen werden.
Referenten (angefragt): Reto Wyss, Kantonstierarzt; Beat Schüpbach, Fachstellenleiter Tierdelikte Kantonspolizei; Peter Jüsy, Jagdinspektor; Regierungsstatthalter Grossenbacher, Burri, Fritschi (für je regionale Veranstaltung).
Zielpublikum: Alle, die sich im Rahmen ihrer Arbeit oder Funktion mit dem Tierschutzvollzug befassen (kantonale Fachstellen, Regierungstatthalter, GemeindeschreiberInnen, Gemeindebehörden, Tierschutzvereine und Tierschutzbeauftragte u.v.a.m)
