Zur Führung von Tierheimen mit maximal 19 Pflegeplätzen oder in gewerbsmässigen Zuchten oder Haltungen von Heimtieren, Nutzhunden oder nicht bewilligungspflichtigen Wildtieren, in denen nur eine Tiergruppe mit ähnlichen Haltungsansprüchen vorhanden ist wird die Ausbildung FBA Tierbetreuer verlangt. Der DBT freut sich, dass der Schweizerische Verband für die Berufsbildung in Tierpflege SVBT die Aufgabe übernommen hat und den entsprechenden Kurs anbietet! Hier erfahren Sie mehr: Ausbildung FBA